Arbeitszeitgesetz (AZG) in Österreich – Eine Zusammenfassung

Zu sehen ist eine Stoppuhr die die Arbeitszeiterfassung symbolisiert. Daneben sieht man einen Umriss des Landes Österreich in rot und weiß. Unten in der Ecke sieht man das Logo von absence.io.

Das Arbeitszeitgesetz (AZG) ist eine der zentralen arbeitsrechtlichen Regelungen in Österreich. Es definiert klare Vorgaben für die Gestaltung der Arbeitszeiten, um sowohl die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer:innen zu schützen als auch den betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden. In diesem Artikel geben wir einen detaillierten Einblick in die wichtigsten Bestimmungen des AZG.

Quelle für diesen Artikel ist ausschließlich die offizielle Website des Rechtsinformationssystems des Bundes.


1. Normalarbeitszeit

Die Normalarbeitszeit ist der Rahmen, innerhalb dessen Arbeitnehmer:innen regulär tätig sind.

  • Tägliche Normalarbeitszeit: Maximal 8 Stunden pro Tag.
  • Wöchentliche Normalarbeitszeit: Maximal 40 Stunden pro Woche.

Ausnahmen und Flexibilität

  • Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen: Diese können Abweichungen ermöglichen, z. B. in Form einer Vier-Tage-Woche, bei der 10 Stunden pro Tag gearbeitet wird.
  • Gleitzeitregelungen: Bei Gleitzeitmodellen kann die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 12 Stunden ausgedehnt werden, sofern dies durch eine schriftliche Vereinbarung festgelegt ist.

2. Überstundenregelung

Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die festgelegte Normalarbeitszeit hinausgehen.

  • Tägliche Höchstgrenze: Bis zu 12 Stunden Arbeit pro Tag, einschließlich Überstunden.
  • Wöchentliche Höchstgrenze: Maximal 60 Stunden pro Woche.
  • Durchschnittliche Grenze: Über einen Zeitraum von 17 Wochen darf die Arbeitszeit im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Vergütung von Überstunden

  • Überstunden sind entweder finanziell zu vergüten (z. B. mit einem Zuschlag von 50 %) oder in Form von Zeitausgleich abzugelten.
  • Der Anspruch auf Zeitausgleich muss innerhalb von 6 Monaten erfüllt werden.

Freiwilligkeit

Arbeitnehmer:innen dürfen Überstunden ablehnen, wenn berechtigte Gründe vorliegen (z. B. familiäre Verpflichtungen).


3. Ruhepausen und Ruhezeiten

Um die Erholung der Arbeitnehmer:innen sicherzustellen, definiert das AZG klare Pausen- und Ruhezeiten.

  • Ruhepausen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben.
  • Tägliche Ruhezeit: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit eingehalten werden.
  • Wochenruhezeit: Eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 36 Stunden pro Woche, die den Sonntag umfasst, ist vorgeschrieben.

Ausnahmen

In bestimmten Branchen wie Gastronomie oder Gesundheitswesen sind abweichende Regelungen möglich, die jedoch durch Kollektivverträge oder Sondergesetze geregelt werden.


4. Nachtarbeit

Nachtarbeit, die zwischen 22:00 und 5:00 Uhr geleistet wird, unterliegt besonderen Schutzbestimmungen.

  • Arbeitszeitgrenzen: Arbeitnehmer:innen, die regelmäßig Nachtarbeit leisten, dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Schicht arbeiten.
  • Gesundheitsschutz: Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßige Gesundheitschecks anzubieten.
  • Ersatzarbeitszeit: In bestimmten Fällen können Nachtarbeitszeiten durch verlängerte Ruhezeiten ausgeglichen werden.

5. Arbeitszeiterfassung

Das AZG schreibt eine umfassende Erfassung der Arbeitszeiten vor.

  • Pflicht des Arbeitgebers: Beginn, Ende und Pausenzeiten der Arbeitszeit müssen genau dokumentiert werden.
  • Form der Aufzeichnung: Dies kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
  • Aufbewahrungspflicht: Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren und den Arbeitsinspektoraten auf Verlangen vorzulegen.

6. Sanktionen bei Verstößen

Arbeitgeber, die gegen die Bestimmungen des AZG verstoßen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.

  • Geldstrafen: Verstöße gegen Arbeitszeitvorgaben oder die Dokumentationspflicht können mit Geldbußen geahndet werden.
  • Kontrolle: Die Einhaltung des AZG wird durch die Arbeitsinspektorate überwacht.

7. Besondere Regelungen und Ausnahmen

Das AZG sieht für bestimmte Branchen und Berufsgruppen spezielle Bestimmungen vor:

  • Gastronomie und Tourismus: Längere tägliche Arbeitszeiten sind während der Hauptsaison erlaubt.
  • Gesundheits- und Sozialwesen: Flexiblere Arbeitszeitmodelle sind möglich, insbesondere im Schichtdienst.
  • Führungskräfte: Personen in leitenden Positionen unterliegen teilweise gelockerten Arbeitszeitregelungen.

Fazit

Das österreichische Arbeitszeitgesetz schafft einen klaren rechtlichen Rahmen, der Arbeitnehmer:innen schützt und gleichzeitig flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Es ist für Arbeitgeber unerlässlich, die Bestimmungen des AZG einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und ein faires, gesundes Arbeitsumfeld zu fördern.

Mit seiner Kombination aus festen Vorgaben und flexiblen Möglichkeiten trägt das AZG dazu bei, die Work-Life-Balance der Arbeitnehmer:innen zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Für mehr Details und Informationen besucht die offizielle Website des Rechtsinformationssystems des Bundes. Dort findet ihr den vollständigen Gesetzestext des AZG.

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