Arbeitszeitgesetz und Ruhezeit: 11 Antworten, die jeder Arbeitgeber kennen sollte

Ein Latte Macchiato steht vor einem Schild das zu einer Ruhezeit während der Arbeitszeit aufruft mit dem Text: Have a Break

Ohne Ruhezeiten geht es nicht. Das deutsche Arbeitszeitgesetz regelt genau, wer wann wie lange Pause machen darf und muss. Dieser Artikel liefert dir eine Übersicht über die Bestimmungen, die du als Arbeitgeber auf jeden Fall kennen solltest.

Was ist Ruhezeit?

Die Ruhezeit ist der Zeitraum zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn. In diesem Zeitraum sollen sich Beschäftigte um alles kümmern – nur nicht um die Arbeit. Der Grund ist klar: Ausreichend Erholung, Familie und eine gute Balance zwischen Arbeit und Freizeit sind die Grundlage für gute Leistungen und allgemein für Gesundheit, Zufriedenheit und Freude am Leben.
Die Ruhezeit beträgt normalerweise 11 Stunden (12 Stunden bei Jugendlichen unter 18 Jahren) und darf in der Regel nicht unterbrochen werden. Falls Mitarbeitende nach 3 Stunden Ruhezeit erneut arbeiten (was in Ausnahmefällen möglich ist), werden die restlichen 8 Stunden der Ruhezeit annulliert und die Ruhezeit beginnt anschließend wieder von vorn.

Was ist der Unterschied zwischen Ruhezeit und Pausenzeit?

Der Unterschied zwischen Ruhezeit und Pausenzeit ist, dass die Ruhezeit außerhalb der Arbeit stattfindet. Die Pausenzeit hingegen dient der Regeneration während des Arbeitstages. Auch die ist gesetzlich vorgegeben, allerdings unabhängig von der Ruhezeit. Die Länge der Arbeitszeit bestimmt dabei die Länge der Pausenzeit.

Was sind die Folgen von zu wenig Ruhezeit?

Zu wenig Ruhezeit beeinträchtigt nicht nur die Leistung der Beschäftigten, sondern kann auf Dauer gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Erschöpfung, Schlafstörungen und sogar noch gravierendere Folgen verursachen. Dass die Ruhezeit gesetzlich genau vorgegeben ist, hat also einen guten Grund. Dennoch gibt es in vielen Berufen das Problem, dass die Ruhezeit regelmäßig verkürzt wird.

Gilt Rufbereitschaft als Ruhezeit?

Rufbereitschaft gilt nur dann als Ruhezeit, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet. Anders gesagt: Nur die Zeit, die der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft tatsächlich gearbeitet hat, gilt als Arbeitszeit. Der Rest ist Ruhezeit.
Die Rufbereitschaft zählt nur dann komplett zur Arbeitszeit, wenn die erforderliche Reaktionszeit so kurz ist, dass der Beschäftigte sich nicht in der Nähe der Arbeitsstätte aufhalten muss.
In Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern sowie in der Pflege und Betreuung gilt zudem eine Sonderregelung: Wer während der Rufbereitschaft tatsächlich arbeiten musste, kann diese Zeit zu einem späteren Zeitpunkt ausgleichen. Dies allerdings nur, wenn er oder sie nicht mehr als 50% der Ruhezeit gearbeitet hat. Im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können so auch Kürzungen der Ruhezeit und entsprechende Ausgleichszeiten vereinbart werden.

Gilt Bereitschaftsdienst als Ruhezeit?

Bereitschaftsdienst gilt im Normalfall als Arbeitszeit und nicht als Ruhezeit. Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit der Rufbereitschaft oder der Arbeitsbereitschaft. Die Unterschiede liegen vor allem in der Pflicht des Arbeitgebers, die zusätzliche Bereitschaft zu entlohnen und entsprechend auszugleichen.
Der Bereitschaftsdienst muss auch Ruhephasen beinhalten und darf die maximale Arbeitszeit nicht übersteigen. Arbeitnehmer dürfen pro Woche nicht mehr als 48 Stunden arbeiten und die tägliche Arbeitszeit inklusive Bereitschaftsdienst und Ruhepausen darf nicht länger als 24 Stunden sein.

Gilt der Arbeitsweg als Ruhezeit?

Der Arbeitsweg gilt in der Regel als Ruhezeit. Fährt ein Arbeitnehmer hingegen von seinem Zuhause direkt zu einem Kunden, zählt diese Fahrt zur Arbeitszeit und muss entsprechend bezahlt werden. Es gibt auch hier Ausnahmen, etwa bei Geschäftsreisen, der Lieferung von Waren mit einem Dienstwagen und weiteren Fällen.

Kann der Arbeitgeber die Ruhezeit verkürzen?

Ja. Der Arbeitgeber kann die Ruhezeit in bestimmten Fällen verkürzen. Die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden ununterbrochener Ruhe wird in der Realität in vielen Bereichen regelmäßig verkürzt. Dazu zählen u.a. Gastronomie, Gesundheitswesen, Verkehrsbetriebe oder auch die Landwirtschaft.
Verkürzte Ruhezeiten müssen innerhalb eines Kalendermonats ausgeglichen werden, indem die Ruhezeit entsprechend verlängert wird. Tarifverträge bieten die Möglichkeit, die Ruhezeit auf nur 2 Stunden abzusenken und den Ausgleich individuell abzustimmen.
Wissenschaftlich gelten 11 Stunden ununterbrochene Ruhe zwischen den Arbeitszeiten als Mindestwert. Bei kürzeren Ruhezeiten steige die Gefahr negativer Konsequenzen für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer.

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?

Für verschiedene Berufsgruppen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. In diesen Fällen gelten für die Arbeitszeiten und Ruhezeiten eigenständige Regelungen. Die folgenden Gruppen (u.a.) unterliegen dem Arbeitszeitgesetz nicht:

  • Chefärzte
  • Leitende Angestellte
  • Leiter und leitende Personen an öffentlicher Dienststellen
  • Beamte
  • Soldaten
  • Besatzungen von Flugzeugen

Wer kontrolliert die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes?

Die Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes übernimmt meistens das Arbeitsschutzamt. Die Bundesländer können die Kontrollinstanz eigenständig bestimmen. Diese darf im Zweifelsfall notwendige Unterlagen einfordern. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz können sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat oder auch direkt an die zuständige Kontrollbehörde wenden.

Wann muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen?

In Deutschland musste der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz bisher nur Überstunden (mehr als 8 Stunden täglicher Arbeit) und Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen dokumentieren. Zudem enthält auch das Mindestlohngesetz Pflichten zur Arbeitszeiterfassung.
Das Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs und jüngst das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.9.2022 haben jedoch festgelegt, dass künftig grundsätzlich alle Arbeitnehmer ein System zur Zeiterfassung einführen müssen. Die gesetzliche Umsetzung dieses Entscheids steht allerdings noch aus.

Wie lange muss der Arbeitgeber die Arbeitszeitnachweise aufbewahren?

Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeitnachweise mindestens 2 Jahre aufbewahren. Die Angaben müssen schriftlich dokumentiert werden und der Arbeitnehmer muss die personenbezogenen Daten seiner Angestellten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandeln.

FAZIT: Arbeitszeitgesetz und Ruhezeiten müssen nicht kompliziert sein!

Das Arbeitszeitgesetz sieht Ruhezeiten vor, um Angestellten die nötige Zeit zur Erholung und zu allen anderen Dingen außerhalb der Arbeit zu geben. Dass der Schutz der Arbeitnehmer immer weiter in den Vordergrund rückt, zeigen auch die jüngsten Entwicklungen zum Thema Arbeitszeiterfassung. Diese wird wahrscheinlich schon bald für alle Arbeitgeber zur Pflicht werden.
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Wichtig: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern dient ausschließlich der Information. Er kann und soll eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen, sondern allein wichtige Hinweise zum Thema Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Zeiterfassung liefern. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

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