Müssen nun wirklich ALLE Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen oder nicht? Diese Frage sorgt seit Jahren für Diskussionen und hat vor allem Ende 2022 wieder Fahrt aufgenommen. Im September 2022 erklärte das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass in Deutschland bereits eine allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung bestehe. Das Urteil überraschte auch Rechtsexperten und hat viele Arbeitgeber verunsichert.
Auch im Handwerk fragen sich viele, was sie nun tun sollen und wie genau die Zeiterfassungspflicht im eigenen Unternehmen umgesetzt werden muss. In diesem Artikel findest du einige wichtige Fakten zum Thema Zeiterfassung im Handwerk.
Fakt 1: Eine Pflicht zur digitalen Zeiterfassung im Handwerk gibt es nicht!
Weder das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 noch das jüngste BAG-Urteil erwähnen die Pflicht, eine digitale Zeiterfassung einzuführen.
Das BAG lässt die letztendliche Form der Zeiterfassung offen, es unterstreicht vor allem die Pflicht, diese überhaupt einzuführen.
Im oft zitierten “Stechuhr-Urteil” des EuGH heißt es, dass die Dokumentation der erfassten Arbeitszeiten „unmittelbar, elektronisch und manipulationssicher“ zu erfolgen habe.
Fakt 2: Laut BAG gibt es bereits eine allgemeine Zeiterfassungspflicht (auch für Handwerker)
Das BAG ist der Meinung, dass das bestehende deutsche Arbeitsschutzgesetz bereits eine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung enthält. Das Gericht verweist auf das Stechuhr-Urteil des EuGH, das die Zeiterfassung als unabdingbar für den Schutz der Gesundheit und der Ruhezeiten der Angestellten ansieht.
Fakt 3: Zeiterfassung im Handwerk: Bisherige Regelungen
Wie in den meisten anderen Branchen, müssen Handwerksbetriebe bisher nur geleistete Überstunden (sobald die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden überschreitet) sowie Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen festhalten.
Dabei müssen der Beginn und das Ende sowie die Dauer der Arbeitszeit dokumentiert werden.
Fakt 4: Die Situation beim Thema Zeiterfassung im Handwerk ist paradox!
Rechtsexperten und Arbeitgebervertreter erwarten von der Bundesregierung, dass diese das Thema Zeiterfassung schon bald gesetzlich regelt und endlich für Klarheit sorgt.
Doch aus der Urteilsbegründung des BAG geht hervor, dass es bereits eine allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung im Handwerk und in allen anderen Bereichen gibt! Diese Pflicht geht laut BAG aus dem bestehenden Arbeitsschutzgesetz hervor.
Der Linie des BAG folgend, bräuchte die Bundesregierung somit streng genommen gar nicht aktiv werden. Es wird aber erwartet, dass sie es dennoch tut, um die große Unsicherheit beim Thema Zeiterfassungspflicht zu beenden.
Fakt 5: Digitale Zeiterfassung für das Handwerk
In vielen Betrieben kommen noch immer klassische Stundenzettel zum Einsatz. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen dürfte es nicht mehr lange dauern, bis der Gesetzgeber die allgemeine Zeiterfassungspflicht regelt und mit Nachdruck einfordert.
Spätestens dann müssen auch Handwerker ein funktionierendes System etablieren, das nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllt, sondern sich auch genau an den eigenen Betrieb anpassen lässt. Ein solches System ist absence.io.
Mit absence.io reduzieren Handwerksbetriebe ihren bürokratischen Aufwand auf ein Minimum und gewinnen mehr Zeit für die Arbeit beim Kunden. Automatisierte Prozesse reduzieren die Kosten und ermöglichen es, gewisse Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Fazit:
Digitale Zeiterfassung im Handwerk wird in den nächsten Jahren immer wichtiger werden. Die noch immer diffuse Gesetzeslage bei der Zeiterfassungspflicht könnte sich schon bald klären. Vorausschauende Handwerksbetriebe sollten daher schon heute nach einer passenden Zeiterfassungssoftware suchen und diese an die eigenen Abläufe anpassen.
Wichtig: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern dient ausschließlich der Information. Er soll eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen, sondern lediglich wichtige Hinweise zum Thema Zeiterfassung liefern.
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