Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern mit dem Ziel, deren Sicherheit und Gesundheit zu schützen sowie die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern.
Für einen schnellen Überblick haben wir eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte für euch zusammengestellt. Zum Speichern und Teilen haben wir alles auch in eine Infografik zusammengepackt.
Die Informationen in diesem Artikel stammen direkt und ausschließlich aus dem deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und von der offiziellen Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Wenn ihr mehr Informationen braucht oder in’s Detail gehen wollt, besucht am besten diese Websites. Dort findet ihr die Informationen aus erster Hand.
Tägliche Arbeitszeit
Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Ruhepausen
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben; bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Diese Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Ruhezeit
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden. In bestimmten Branchen, wie Krankenhäusern oder Gaststätten, kann diese Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden, sofern ein Ausgleich erfolgt.
Nacht- und Schichtarbeit
Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr; in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Für Nachtarbeitnehmer gelten besondere Schutzvorschriften, einschließlich arbeitsmedizinischer Untersuchungen und gegebenenfalls eines Anspruchs auf einen gleichwertigen Tagesarbeitsplatz.
Sonn- und Feiertagsarbeit
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen bestehen für bestimmte Branchen und Tätigkeiten, wie Not- und Rettungsdienste, Gastronomie oder Medien. Für geleistete Arbeit an diesen Tagen ist ein Ersatzruhetag zu gewähren.
Arbeitszeiterfassung
Arbeitgeber sind verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 besteht zudem die Pflicht, ein System zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeit einzuführen.
Ausnahmen
Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für leitende Angestellte, liturgisches Personal, bestimmte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und in häuslicher Gemeinschaft lebende Betreuer, wobei für spezielle Branchen wie Luftfahrt, Schifffahrt und Straßentransport branchenspezifische Regelungen greifen. Jugendliche unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz, und in der Binnenschifffahrt sowie anderen Bereichen können durch Rechtsverordnungen oder Tarifverträge abweichende Arbeitszeitregelungen festgelegt werden, um branchenspezifischen Anforderungen gerecht zu werden.
Lest dazu auch unseren Artikel über Ausnahmen bei der Zeiterfassungspflicht.
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