absence Q&A: Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub verweigern?

Bei der Frage sind in Deutschland zwei Aspekte zu berücksichtigen: 1) Gesetzlicher Urlaubsanspruch, 2) Urlaubszeit

Urlaubsanspruch

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf bezahlten Urlaub. Im Bundesurlaubsgesetz (Burlg) steht dazu in:

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz): § 1 Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Quelle

Folglich darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaub nicht verweigern. Informationen über spezielle Fälle wie Beispielsweise dem Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte, Minijobber oder Werkstudenten, findet ihr in unserem Blog.

Urlaubszeit

Eine häufig gestellte Frage zielt auf den Urlaubszeitraum ab. Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Zeitraum seines Urlaubs vorschreiben bzw. verweigern?

Im Bundesurlaubsgesetz steht dazu:

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz): § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

Quelle

Der Arbeitgeber darf zwar Urlaubszeiten nicht willkürlich sperren bzw. dem Mitarbeiter verweigern, gibt es allerdings „dringende betriebliche Gründe“, darf er das durchaus.

Dringende betriebliche Gründe können z.B. sein:

  • Personalengpässe: Der Arbeitgeber dürfte einen Urlaubsantrag ablehnen, wenn die Abwesenheit des entsprechenden Mitarbeiters den Betrieb des Unternehmens oder einer Abteilung gefährden würde.
  • Besondere und wichtige betriebliche Ereignisse: Darunter fallen z.B. Messen, wichtige Kampagnen, Großprojekte oder unerwartete Auftragszuwächse.
  • Betriebliche Urlaubsvorschriften: Unternehmen haben abseits des Burlg bestimmte Rechte Urlaubsvorschriften zu erlassen, dass z.B. nicht alle Mitarbeiter einer Abteilung im Urlaub sein dürfen.

In Bezug auf den ersten und den letzten Punkt ist zudem wichtig, dass bei Konflikten diejenigen Mitarbeiter bevorzugt werden, „die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen“. Dazu ein klassisches Beispiel: Hat Mitarbeiter A z.B. schulpflichtige Kinder und kann nur zur Ferienzeit Urlaub nehmen, bekommt der den Vorrang vor dem kinderlosen Mitarbeiter B.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss den betroffenen Mitarbeitern die Gründe für seine Entscheidung in solchen Fällen klar und deutlich mitteilen.

Zusammenfassung

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub. Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer diesen Urlaub nehmen, wann er will. Der Arbeitgeber darf nur in besonderen Ausnahmen Einfluss auf die Urlaubszeit nehmen. Bei „dringenden betrieblichen Belangen“ darf er dem Arbeitnehmer eine bestimmte Urlaubszeit verweigern. Sollte es zu Konflikten mit Kollegen kommen, haben diejenige ein Vorrecht, „die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen“.

Weitere Informationen zum Thema findet ihr im Bundesurlaubsgesetz und beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

Dieser Artikel ist keine offizielle Rechtsberatung. In entsprechenden Konfliktsituationen sollte eine solche stets hinzugezogen werden.

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