Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Eine Gruppe von Leuten sitzt an einem Tisch und arbeitet

Immer mehr Mitarbeiter nutzen die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten – sei es aus sozialen Gründen wegen der Familie oder zu pflegenden Angehörigen oder weil das Leben nun mal aus mehr besteht als nur Arbeit. Wie aber ist es mit dem Urlaubsanspruch? Wie verändert sich die Urlaubstage mit sinkenden Stunden. Wir haben mal für euch aufgedröselt, wie man das schnell und einfach berechnen kann.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

In Deutschland ist das Recht auf bezahlten Urlaub im Bundesurlaubsgesetz geregelt – übrigens geben wir hier keine rechtliche Beratung, sondern geben nur weiter, wie sich der Urlaubsanspruch in Deutschland üblicherweise berechnet – nämlich nicht anhand der Arbeitszeit sondern anhand der Arbeitstage pro Woche.

Laut dem deutschen Bundesurlaubsgesetz besteht ein Mindestanspruch von 4 Wochen bezahltem Urlaub pro Jahr. Bei einem Vollzeit arbeitenden Mitarbeiter mit 5 Arbeitstagen ergibt das 20 Tage Urlaub pro Jahr. Arbeitet er hingegen an 6 Tage pro Woche, ergibt das einen Mindestanspruch von 24 Tagen Urlaub pro Jahr.

Soweit so gut, aber wie verhält sich das dann bei Teilzeitmitarbeitern? Wie schon angedeutet ist für einen Teilzeitmitarbeiter nicht die gearbeitete Stundenanzahl entscheidend, sondern die Arbeitstage pro Woche. Deshalb ist der Mindestanspruch im Gesetz auch mit Wochen angegeben, daran kann man nämlich gut erkennen, um was es geht – jeder Mitarbeiter, egal ob Voll- oder Teilzeit hat Anspruch auf mindestens 4 Wochen Urlaub im Jahr. Ob der Teilzeitmitarbeiter also 10, 20 oder 30 Stunden arbeitet ist hier unerheblich, wichtig ist, ob er diese Stunden auf 3, 4 oder 5 Tage verteilt arbeitet, das heißt, wie viele Tage er frei nehmen muss, um auf eine Woche Urlaub zu kommen. 

Eine Frau die in Teilzeit arbeitet hat Urlaub und sitz mit ihrem Laptop auf einem Korbstuhl.

Schauen wir uns das mal genauer anhand einiger Beispiele an: 

Wir gehen in diesem Unternehmen von einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr bei einer 5 Tage Arbeitswoche aus. 30 Urlaubstage pro Jahr ergibt 6 Urlaubswochen pro Jahr. 

Jeder Mitarbeiter dieses Unternehmens muss also mit seinen Urlaubstagen 6 Wochen Urlaub nehmen können, das ist die Basis.

Urlaubsanspruch 30 Tage pro Jahr, also 6 Wochen pro Jahr: 

Bei einer 5 Tage Woche errechnet sich folgender Urlaubsanspruch:

5 Arbeitstage * 6 Wochen Urlaubsanspruch = 30 Urlaubstage pro Jahr

umgekehrt heißt das

30 Urlaubstage / 5 Tage Woche  = 6 Wochen Urlaub pro Jahr

Bei einer 4 Tage Woche berechnet sich folgender Urlaubsanspruch:

4 Arbeitstage * 6 Wochen Urlaubsanspruch = 24 Urlaubstage pro Jahr

Denn ich brauche pro Woche nur noch 4 Tage Urlaub, um eine volle Woche Urlaub zu nehmen, dementsprechend rechne ich 4 * 6 = 24 Tage Urlaub pro Jahr.

Und so kann ich weiterrechnen, je nach den wöchentlichen Arbeitstagen:

3 Tage Woche * 6 Wochen Urlaubsanspruch= 18 Tage Urlaubstage pro Jahr

2 Tage Woche * 6 Wochen Urlaub pro Jahr = 12 Tage Urlaubstage pro Jahr

1 Tag Woche * 6 Wochen Urlaub pro Jahr = 6 Tage Urlaubstage pro Jahr  

Mit dieser Rechnung kommen alle Mitarbeiter des Unternehmens auf den gleichen Urlaubszeitraum pro Jahr. 

Unregelmäßige Wochenarbeitszeit

Arbeitet ein Mitarbeiter unregelmäßig, das heißt in der einen Woche zweimal, eine andere Woche dreimal die Woche, macht es Sinn, den Urlaubsanspruch über das Jahr zu berechnen. Also die üblicherweise gewährten Urlaubstage (in diesem Beispiel 30) durch die Jahresarbeitstage des Unternehmens (ca. 250) und dann mal die tatsächlich gearbeiteten Tage im Jahr. 

Beispiel

durchschnittlich 30 Arbeitstage des Mitarbeiters pro Jahr / 250 Arbeitstage pro Jahr * 100 tatsächlich gearbeitete Tage = 12 Urlaubstage pro Jahr 

durchschnittlich 50 Arbeitstage des Mitarbeiters pro Jahr / 250 Arbeitstage pro Jahr * 100 tatsächlich gearbeitete Tage = 20 Urlaubstage pro Jahr

Auf diese Weise lassen sich alle Teilzeitmodelle gut abbilden und übertragen. Wie man die Arbeits- und Urlaubszeiten aller Mitarbeiter, egal ob Voll- oder Teilzeit,  wunderbar einfach verwaltet, erfahrt ihr hier: 

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* Die Nennung nur eines Geschlechts dient hier rein dem Lesefluss. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass wir alle Geschlechter (m/w/d) ansprechen und miteinbeziehen wollen.

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