Urlaubsbescheinigung – 10 Fragen, 10 Antworten und eine Mustervorlage

Die folgenden Informationen zur Urlaubsbescheinigung beziehen sich auf Deutschland und das deutsche Arbeitsrecht, insbesondere das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

1. Was ist eine Urlaubsbescheinigung?

Eine Urlaubsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das von einem Arbeitgeber ausgestellt wird, um zu bestätigen, dass ein Arbeitnehmer während eines bestimmten Zeitraums Urlaub genommen hat. Dieses Dokument kann für verschiedene Zwecke benötigt werden, wie zum Beispiel für die Beantragung von Reiseversicherungen, die Vorlage bei Behörden oder die Vorlage bei einem neuen Arbeitgeber, um nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer den Urlaub bereits genommen hat.

Die Urlaubsbescheinigung enthält in der Regel Informationen wie den Namen des Arbeitnehmers, den Zeitraum des genehmigten Urlaubs, die Dauer des Urlaubs und eventuell den Resturlaub, der nach diesem Zeitraum noch verbleibt. Sie dient als Nachweis dafür, dass der Urlaub korrekt beantragt und genehmigt wurde.

2. Wann muss eine Urlaubsbescheinigung ausgestellt werden?

Eine Urlaubsbescheinigung muss in der Regel in folgenden Situationen ausgestellt werden:

Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

  • Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Renteneintritt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Urlaubsbescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung informiert den neuen Arbeitgeber über den bereits gewährten und noch offenen Urlaub des Mitarbeiters.

Arbeitgeberwechsel:

  • Bei einem Wechsel des Arbeitgebers innerhalb eines Kalenderjahres ist es notwendig, dem neuen Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung vorzulegen. Diese Bescheinigung dient dazu, Doppelansprüche auf Urlaub zu verhindern und den Urlaubsanspruch korrekt zu berechnen.

Auf Anfrage des Mitarbeiters:

  • In manchen Fällen kann der Mitarbeiter auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsbescheinigung anfordern, z. B. bei einer innerbetrieblichen Versetzung oder bei einer längeren Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses.

Auf Verlangen des neuen Arbeitgebers:

  • Ein neuer Arbeitgeber kann explizit eine Urlaubsbescheinigung vom Mitarbeiter verlangen, um sicherzustellen, dass der Urlaubsanspruch korrekt übertragen wird.

Der Zeitpunkt für die Ausstellung der Bescheinigung ist also in erster Linie durch das Ende des Arbeitsverhältnisses bestimmt. Die Bescheinigung sollte möglichst zeitnah nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstellt und dem Mitarbeiter ausgehändigt werden.

3. Wer ist berechtigt, eine Urlaubsbescheinigung anzufordern?

Die Berechtigung zur Anforderung einer Urlaubsbescheinigung liegt in der Regel bei folgenden Personen:

Der ausscheidende Mitarbeiter:

  • Ein Mitarbeiter, der das Unternehmen verlässt, sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Renteneintritt oder andere Gründe, hat das Recht, eine Urlaubsbescheinigung anzufordern. Diese Bescheinigung dient dazu, den Resturlaub und den bereits genommenen Urlaub für den neuen Arbeitgeber transparent zu machen.

Der neue Arbeitgeber:

  • Der neue Arbeitgeber kann vom Mitarbeiter eine Urlaubsbescheinigung verlangen, um den verbleibenden Urlaubsanspruch korrekt zu berechnen und Doppelansprüche zu vermeiden. Der neue Arbeitgeber hat somit ein berechtigtes Interesse daran, eine solche Bescheinigung zu erhalten.

Die Personalabteilung:

  • Die Personalabteilung des Unternehmens, in dem der Mitarbeiter neu eingestellt wird, kann ebenfalls berechtigt sein, eine Urlaubsbescheinigung direkt vom vorherigen Arbeitgeber anzufordern, um administrative Prozesse zu erleichtern und die korrekten Urlaubsansprüche festzuhalten.

Der Betriebsrat:

  • In bestimmten Fällen, insbesondere wenn es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Urlaubstage kommt, kann auch der Betriebsrat eines Unternehmens berechtigt sein, eine Urlaubsbescheinigung anzufordern, um die Interessen des Mitarbeiters zu vertreten.

Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter, der das Unternehmen verlässt, Anspruch auf eine Urlaubsbescheinigung, und sowohl der Mitarbeiter selbst als auch sein zukünftiger Arbeitgeber können diese Bescheinigung anfordern.

4. Welche Informationen muss eine Urlaubsbescheinigung enthalten?

Eine Urlaubsbescheinigung muss bestimmte wesentliche Informationen enthalten, um den Urlaubsanspruch des Mitarbeiters korrekt und transparent zu dokumentieren. Folgende Angaben sollten in der Bescheinigung enthalten sein:

Daten des Arbeitnehmers:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Mitarbeiters.

Daten des Arbeitgebers:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers, der die Urlaubsbescheinigung ausstellt.

Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses:

  • Datum des Eintritts in das Unternehmen und das Datum des Ausscheidens (Beendigung des Arbeitsverhältnisses).

Urlaubsanspruch im laufenden Kalenderjahr:

  • Gesamter Urlaubsanspruch des Mitarbeiters für das laufende Kalenderjahr, angegeben in Tagen.

Bereits gewährter und genommener Urlaub:

  • Anzahl der Urlaubstage, die der Mitarbeiter im laufenden Kalenderjahr bereits genommen hat.

Verbleibender Resturlaub:

  • Anzahl der noch offenen Urlaubstage, die dem Mitarbeiter für das laufende Kalenderjahr zustehen.

Übertragener Resturlaub aus dem Vorjahr:

  • Falls anwendbar, Anzahl der Urlaubstage, die aus dem Vorjahr in das laufende Kalenderjahr übertragen wurden.

Urlaub, der durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten wurde:

  • Falls Urlaubstage finanziell abgegolten wurden, sollte dies ebenfalls vermerkt werden, einschließlich der Anzahl der abgegoltenen Urlaubstage.

Besondere Hinweise:

  • Eventuell spezielle Vereinbarungen oder Hinweise, z.B. zu gesetzlichem oder tariflichem Mehrurlaub, der nicht im laufenden Jahr genommen wurde.

Datum und Unterschrift:

  • Datum der Ausstellung der Bescheinigung sowie die Unterschrift des Arbeitgebers oder eines vertretungsberechtigten Mitarbeiters der Personalabteilung.

Diese Informationen sind wichtig, um dem neuen Arbeitgeber einen vollständigen Überblick über den Urlaubsstatus des Mitarbeiters zu geben und sicherzustellen, dass keine Missverständnisse oder Doppelansprüche entstehen.

5. Wer stellt die Urlaubsbescheinigung aus?

Die Urlaubsbescheinigung wird in der Regel von der Personalabteilung des Unternehmens ausgestellt. Hier sind die wesentlichen Details:

Verantwortliche Abteilung:

  • Die Personalabteilung ist normalerweise für die Ausstellung der Urlaubsbescheinigung zuständig, da sie Zugang zu den relevanten Informationen über den Urlaubsanspruch, den genommenen Urlaub und eventuelle Resturlaubstage des Mitarbeiters hat.

Zuständige Person:

  • Innerhalb der Personalabteilung ist meist ein spezifischer Mitarbeiter oder ein Team verantwortlich für die Erstellung und Ausgabe der Bescheinigung. Diese Person sollte in der Lage sein, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen und die Bescheinigung offiziell zu unterzeichnen.

Freigabe durch Vorgesetzte:

  • In einigen Unternehmen kann es erforderlich sein, dass die Urlaubsbescheinigung vor ihrer Ausgabe von einer vorgesetzten Person oder dem Leiter der Personalabteilung freigegeben wird, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.

Automatisierte Systeme:

  • In Unternehmen mit fortgeschrittenen HR-Systemen kann die Urlaubsbescheinigung auch automatisch durch das Personalmanagementsystem generiert und ausgestellt werden, wobei die Personalabteilung dennoch die finale Kontrolle und Freigabe übernimmt.

In jedem Fall trägt der Arbeitgeber, vertreten durch die Personalabteilung, die Verantwortung dafür, dass die Urlaubsbescheinigung korrekt und rechtzeitig ausgestellt wird.

6. Wie wird die Urlaubsbescheinigung aufbewahrt und archiviert?

Die Aufbewahrung und Archivierung der Urlaubsbescheinigung ist ein wichtiger Aspekt im Personalmanagement, da sie sowohl rechtlichen als auch organisatorischen Anforderungen genügen muss. Hier sind die wesentlichen Schritte und Best Practices:

Aufbewahrungspflicht und Fristen:

  • Gesetzliche Aufbewahrungspflicht: In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, müssen Personalunterlagen, zu denen auch die Urlaubsbescheinigungen zählen können, in der Regel mindestens drei Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden. Diese Frist entspricht der allgemeinen Verjährungsfrist für arbeitsrechtliche Ansprüche.
  • Verlängerte Aufbewahrung: Bei steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen kann eine längere Aufbewahrungsfrist gelten, beispielsweise bis zu zehn Jahre.

Elektronische Archivierung:

  • Digitale Speicherung: In modernen Unternehmen werden Urlaubsbescheinigungen oft elektronisch gespeichert. Dies kann entweder in einem Personalmanagementsystem (HR-System) oder in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) erfolgen.
  • Zugriffskontrollen: Es sollten klare Richtlinien zur Zugriffskontrolle implementiert werden, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den gespeicherten Dokumenten haben.
  • Datensicherheit: Die elektronische Archivierung muss den Datenschutzanforderungen entsprechen, insbesondere im Hinblick auf die Speicherung sensibler persönlicher Daten. Dies schließt die Verschlüsselung der Daten und die regelmäßige Sicherung ein.

Physische Archivierung:

  • Papierbasierte Aufbewahrung: Falls die Urlaubsbescheinigungen in Papierform aufbewahrt werden, sollten sie in einem sicheren, verschlossenen Schrank oder Archiv aufbewahrt werden, der nur für autorisierte Mitarbeiter zugänglich ist.
  • Ordnungssystem: Es ist wichtig, ein systematisches Ordnungssystem zu verwenden, das eine schnelle Auffindbarkeit der Dokumente gewährleistet.

Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist:

  • Rechtzeitige Vernichtung: Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist sollten die Urlaubsbescheinigungen sicher und datenschutzkonform vernichtet werden. Bei physischen Dokumenten kann dies durch Schreddern erfolgen, bei digitalen Dokumenten durch eine sichere Löschung der Daten.
  • Protokollierung: Es ist sinnvoll, die Vernichtung der Dokumente zu protokollieren, um nachweisen zu können, dass die Daten ordnungsgemäß entsorgt wurden.

Datenschutz und Compliance:

  • Einhaltung der DSGVO: Die Archivierung der Urlaubsbescheinigungen muss den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Das bedeutet, dass Mitarbeiter jederzeit das Recht haben, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu erhalten oder deren Löschung zu verlangen, sofern keine rechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht.
  • Regelmäßige Überprüfung: Unternehmen sollten regelmäßig ihre Archivierungsprozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den rechtlichen Anforderungen und Best Practices entsprechen.

Durch eine sorgfältige Aufbewahrung und Archivierung der Urlaubsbescheinigungen wird sichergestellt, dass alle relevanten Informationen bei Bedarf verfügbar sind und rechtliche Vorgaben eingehalten werden.

7. Welche rechtlichen Anforderungen gibt es an eine Urlaubsbescheinigung?

Die rechtlichen Anforderungen an eine Urlaubsbescheinigung sind vor allem im deutschen Arbeitsrecht verankert und betreffen verschiedene Aspekte, die sowohl den Inhalt als auch die Ausstellung der Bescheinigung betreffen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Rechtliche Grundlage:

  • Die Pflicht zur Ausstellung einer Urlaubsbescheinigung ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), insbesondere aus § 6 Abs. 2 BUrlG. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer nicht mehr Urlaub erhält, als ihm insgesamt zusteht, wenn er den Arbeitgeber wechselt.

Inhalt der Urlaubsbescheinigung:

Die Bescheinigung muss folgende wesentliche Angaben enthalten:

  • Gesamtanspruch auf Urlaub für das laufende Kalenderjahr.
  • Bereits genommener Urlaub im laufenden Kalenderjahr.
  • Resturlaub zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen.
  • Eventuell übertragener Resturlaub aus dem Vorjahr.

Diese Informationen sind notwendig, um dem neuen Arbeitgeber die Berechnung des korrekten Urlaubsanspruchs zu ermöglichen.

Zeitpunkt der Ausstellung:

  • Die Urlaubsbescheinigung muss unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sie zeitnah nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters zur Verfügung stellen muss.

Aufbewahrungspflichten:

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Urlaubsbescheinigung sowie die dazugehörigen Urlaubsnachweise für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, typischerweise für drei Jahre, entsprechend der Verjährungsfrist für arbeitsrechtliche Ansprüche nach § 195 BGB.

Verwendung der Urlaubsbescheinigung:

  • Der neue Arbeitgeber ist verpflichtet, die vorgelegte Urlaubsbescheinigung bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs des Mitarbeiters zu berücksichtigen, um eine Doppelgewährung von Urlaub zu vermeiden.

Datenschutz:

  • Die Verarbeitung und Aufbewahrung der Urlaubsbescheinigung müssen in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgen. Dies beinhaltet die Notwendigkeit, dass nur berechtigte Personen Zugang zu den Informationen haben und dass die Daten sicher und geschützt aufbewahrt werden.

Konsequenzen bei Verstößen:

  • Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, kann dies zu arbeitsrechtlichen Konflikten führen. Zum Beispiel könnte der neue Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Mitarbeiters falsch berechnen, was zu Rechtsstreitigkeiten führen kann. Zudem können Verstöße gegen die Datenschutzrichtlinien Bußgelder nach sich ziehen.

Durch die Einhaltung dieser rechtlichen Anforderungen stellt der Arbeitgeber sicher, dass die Urlaubsbescheinigung korrekt ausgestellt wird und sowohl den Ansprüchen des Mitarbeiters als auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

8. Wie wird die Urlaubsbescheinigung an den Mitarbeiter übermittelt?

Die Übermittlung der Urlaubsbescheinigung an den Mitarbeiter kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Wichtig ist, dass die Methode den rechtlichen Anforderungen entspricht und die Bescheinigung sicher beim Mitarbeiter ankommt. Hier sind die gängigen Übermittlungsarten:

Persönliche Übergabe:

  • Direkte Aushändigung: Die Urlaubsbescheinigung kann dem Mitarbeiter persönlich übergeben werden, etwa am letzten Arbeitstag oder im Rahmen eines Abschlussgesprächs.
  • Vorteil: Die persönliche Übergabe bietet die Möglichkeit, eventuelle Fragen sofort zu klären und eine direkte Bestätigung des Erhalts zu erhalten.

Postversand:

  • Versand per Briefpost: Die Bescheinigung kann per Einschreiben oder als einfacher Brief an die Privatadresse des Mitarbeiters gesendet werden.
  • Einschreiben: Ein Versand per Einschreiben mit Rückschein bietet den Vorteil, dass der Erhalt der Bescheinigung dokumentiert ist.
  • Vorteil: Dies ist eine sichere Methode, insbesondere wenn der Mitarbeiter nicht mehr regelmäßig im Unternehmen ist.

Elektronische Übermittlung:

  • E-Mail: Die Urlaubsbescheinigung kann als PDF-Dokument per E-Mail an die private E-Mail-Adresse des Mitarbeiters gesendet werden.
  • Verschlüsselung: Um den Datenschutz zu gewährleisten, sollte die Datei idealerweise verschlüsselt werden.
  • Digitale Signatur: Eine digitale Signatur kann zusätzlich die Echtheit des Dokuments bestätigen.
  • Vorteil: Diese Methode ist schnell und effizient, erfordert jedoch sicherheitsbewussten Umgang mit den Daten.

HR-Systeme und Mitarbeiterportale:

  • Online-Zugriff: In Unternehmen, die moderne HR-Systeme oder Mitarbeiterportale nutzen, kann die Urlaubsbescheinigung dem Mitarbeiter direkt über ein geschütztes Online-Portal zur Verfügung gestellt werden.
  • Sicherheit: Der Zugriff erfolgt in der Regel passwortgeschützt, und der Mitarbeiter kann das Dokument dort sicher herunterladen.
  • Vorteil: Dies ist eine bequeme und moderne Methode, die zudem den Vorteil bietet, dass das Dokument jederzeit für den Mitarbeiter zugänglich ist.

Abholung im Unternehmen:

  • Abholung vor Ort: Falls der Mitarbeiter dies wünscht oder falls andere Übermittlungswege nicht praktikabel sind, kann die Bescheinigung auch zur Abholung im Unternehmen hinterlegt werden.
  • Vorteil: Dies ist eine Option für Mitarbeiter, die nach dem Ausscheiden noch Zugang zum Unternehmen haben oder in der Nähe wohnen.

Bestätigung des Erhalts:

  • Dokumentation: Unabhängig von der gewählten Methode sollte der Erhalt der Urlaubsbescheinigung dokumentiert werden. Dies kann durch eine Empfangsbestätigung, die der Mitarbeiter unterschreibt, oder durch eine Lesebestätigung bei E-Mail-Versand erfolgen.

Durch die sorgfältige Auswahl der Übermittlungsart und die Sicherstellung einer nachvollziehbaren Dokumentation wird gewährleistet, dass der Mitarbeiter die Urlaubsbescheinigung sicher und zeitnah erhält.

9. Welche Auswirkungen hat eine fehlerhafte Urlaubsbescheinigung?

Eine fehlerhafte Urlaubsbescheinigung kann verschiedene negative Auswirkungen haben, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Mitarbeiter. Hier sind die möglichen Konsequenzen im Detail:

Doppelansprüche auf Urlaub:

  • Fehlerhafte Angaben: Wenn die Urlaubsbescheinigung unvollständige oder falsche Angaben enthält, kann dies dazu führen, dass der neue Arbeitgeber den Urlaub des Mitarbeiters falsch berechnet. Der Mitarbeiter könnte dadurch mehr Urlaubstage in Anspruch nehmen, als ihm tatsächlich zustehen.
  • Konsequenzen: Dies kann rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem neuen Arbeitgeber und dem Mitarbeiter nach sich ziehen, insbesondere wenn der Mitarbeiter zu viele Urlaubstage beansprucht hat und diese nachträglich korrigiert werden müssen.

Finanzielle Risiken für den Arbeitgeber:

  • Urlaubsabgeltung: Wenn die Bescheinigung falsche Angaben über bereits abgegoltenen Urlaub enthält, könnte der Mitarbeiter fälschlicherweise eine erneute Auszahlung oder zusätzliche Urlaubstage verlangen.
  • Nachforderungen: Der Arbeitgeber könnte durch solche Fehler in die Lage kommen, Nachzahlungen leisten zu müssen, oder es könnte zu Streitigkeiten über den korrekten Urlaubsanspruch kommen.

Arbeitsrechtliche Konflikte:

  • Rechtliche Ansprüche: Der Mitarbeiter könnte rechtliche Schritte gegen den alten Arbeitgeber einleiten, wenn ihm durch eine fehlerhafte Bescheinigung Nachteile entstehen, z. B. indem ihm zu wenig Urlaubstage angerechnet werden.
  • Kündigungsschutz: In extremen Fällen könnten fehlerhafte Bescheinigungen als Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten ausgelegt werden, was unter Umständen zu Schadenersatzansprüchen führen könnte.

Vertrauensverlust:

  • Vertrauensbruch: Fehler in der Urlaubsbescheinigung können das Vertrauen des Mitarbeiters in den alten Arbeitgeber erheblich beeinträchtigen. Dies könnte negative Auswirkungen auf das Unternehmensimage haben, insbesondere wenn der Mitarbeiter den Fehler öffentlich macht oder im Rahmen eines Rechtsstreits publik wird.
  • Mitarbeiterbindung: Solche Fehler könnten auch die Wahrnehmung des Unternehmens bei verbleibenden Mitarbeitern beeinflussen, was sich negativ auf die Mitarbeiterbindung auswirken könnte.

Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben:

  • Verletzung der Ausstellungspflicht: Wird die Urlaubsbescheinigung gar nicht oder fehlerhaft ausgestellt, könnte dies als Verletzung der gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers angesehen werden, was zu Bußgeldern oder rechtlichen Konsequenzen führen kann.
  • DSGVO-Konformität: Fehlerhafte oder unzureichend geschützte Daten in der Bescheinigung könnten gegen Datenschutzvorschriften (z. B. DSGVO) verstoßen, was zusätzliche rechtliche Risiken birgt.

Korrekturaufwand und zusätzliche Kosten:

  • Nachträgliche Korrektur: Wird ein Fehler entdeckt, muss die Urlaubsbescheinigung korrigiert und erneut ausgestellt werden. Dies verursacht zusätzlichen administrativen Aufwand und Kosten.
  • Zeitverzögerungen: Die Korrektur kann Zeit in Anspruch nehmen, was den neuen Arbeitgeber und den Mitarbeiter in ihrer Planung behindern könnte.

Negative Auswirkungen auf zukünftige Arbeitsverhältnisse:

  • Fehlende oder falsche Urlaubstage: Wenn der neue Arbeitgeber die fehlerhafte Bescheinigung als Grundlage für die Urlaubsplanung nutzt, kann dies zu Problemen im neuen Arbeitsverhältnis führen, z. B. durch ungenaue Urlaubskalender oder Konflikte über bereits genommene Urlaubstage.

Eine sorgfältige und korrekte Ausstellung der Urlaubsbescheinigung ist daher von großer Bedeutung, um rechtliche, finanzielle und zwischenmenschliche Konflikte zu vermeiden. Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass alle relevanten Informationen korrekt erfasst und rechtzeitig an den Mitarbeiter übermittelt werden.

10. Wie wird die Urlaubsbescheinigung bei einem Arbeitgeberwechsel berücksichtigt?

Bei einem Arbeitgeberwechsel spielt die Urlaubsbescheinigung eine wichtige Rolle, um den Urlaubsanspruch des Mitarbeiters korrekt zu ermitteln und Doppelansprüche zu vermeiden. Die Berücksichtigung der Urlaubsbescheinigung erfolgt in folgenden Schritten:

Vorlage der Urlaubsbescheinigung:

  • Übermittlung durch den Mitarbeiter: Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die vom vorherigen Arbeitgeber ausgestellte Urlaubsbescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorzulegen. Diese Bescheinigung dokumentiert, wie viele Urlaubstage im laufenden Kalenderjahr bereits genommen wurden und wie viele noch offen sind.
  • Zeitpunkt: Die Bescheinigung sollte idealerweise unmittelbar nach Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses oder vor dem ersten geplanten Urlaubstermin vorgelegt werden.

Prüfung durch den neuen Arbeitgeber:

  • Überprüfung der Angaben: Der neue Arbeitgeber prüft die Angaben in der Urlaubsbescheinigung, um den verbliebenen Urlaubsanspruch des Mitarbeiters korrekt zu berechnen. Dabei wird insbesondere geprüft, wie viele Urlaubstage im laufenden Kalenderjahr bereits genommen wurden und wie viele noch zustehen.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Der neue Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Urlaubsanspruch eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub.

Berechnung des Resturlaubs:

  • Anrechnung des genommenen Urlaubs: Der neue Arbeitgeber berücksichtigt die bereits genommenen Urlaubstage bei der Berechnung des Resturlaubs. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter im bisherigen Arbeitsverhältnis bereits 10 von 30 Urlaubstagen genommen hat, bleiben ihm beim neuen Arbeitgeber noch 20 Tage.
  • Pro-rata-Berechnung: Wenn der Mitarbeiter das Unternehmen mitten im Kalenderjahr wechselt, wird der Urlaubsanspruch oft anteilig berechnet. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter nur für die verbleibenden Monate im neuen Unternehmen einen anteiligen Urlaubsanspruch hat.

Übertragung von Resturlaub:

  • Übertragungsregelungen: Wenn ein Mitarbeiter im alten Arbeitsverhältnis noch Resturlaub aus dem Vorjahr hat, der ins laufende Jahr übertragen wurde, muss der neue Arbeitgeber prüfen, ob dieser Resturlaub ebenfalls angerechnet werden kann. Hierbei gelten häufig spezifische betriebliche oder tarifliche Regelungen.
  • Verfall von Urlaubsansprüchen: In einigen Fällen kann nicht genommener Urlaub aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis verfallen, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist genommen wird. Der neue Arbeitgeber muss solche Regelungen berücksichtigen.

Urlaubsplanung im neuen Unternehmen:

  • Integration in den Urlaubsplan: Der Resturlaub des Mitarbeiters wird in die Urlaubsplanung des neuen Unternehmens integriert. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf den verbleibenden Urlaub, basierend auf den Informationen aus der Urlaubsbescheinigung und der anteiligen Berechnung durch den neuen Arbeitgeber.
  • Kommunikation: Es ist wichtig, dass der neue Arbeitgeber und der Mitarbeiter offen kommunizieren, um Missverständnisse bei der Urlaubsplanung zu vermeiden. Der Mitarbeiter sollte über die Anzahl der verbleibenden Urlaubstage informiert werden.

Dokumentation:

  • Archivierung der Bescheinigung: Der neue Arbeitgeber sollte die Urlaubsbescheinigung als Teil der Personalakte des Mitarbeiters archivieren. Dies dient der Dokumentation und kann im Falle von Unstimmigkeiten als Nachweis herangezogen werden.
  • Kontinuität in der Urlaubsverwaltung: Die Bescheinigung hilft dem neuen Arbeitgeber, die Urlaubsansprüche kontinuierlich und korrekt zu verwalten, ohne dass es zu Lücken oder Überschneidungen kommt.

Rechtliche Verpflichtungen:

  • Vermeidung von Doppelansprüchen: Durch die Berücksichtigung der Urlaubsbescheinigung stellt der neue Arbeitgeber sicher, dass der Mitarbeiter nicht mehr Urlaub erhält, als ihm gesetzlich und tariflich zusteht.
  • Compliance: Der neue Arbeitgeber erfüllt durch die korrekte Anwendung der Urlaubsbescheinigung seine rechtlichen Pflichten und vermeidet potenzielle arbeitsrechtliche Konflikte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Urlaubsbescheinigung bei einem Arbeitgeberwechsel ein zentrales Instrument ist, um den Urlaubsanspruch des Mitarbeiters korrekt zu übertragen und mögliche Missverständnisse oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Der neue Arbeitgeber muss die Bescheinigung sorgfältig prüfen und entsprechend handeln.

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Urlaubsbescheinigung Muster

Hier kannst du dir eine Mustervorlage für eine Urlaubsbescheinigung als .docx Word-Datei kostenlos herunterladen.

Hinweise zur Verwendung:

  • Firmendaten und Mitarbeiterdaten sind entsprechend anzupassen.
  • Der Gesamtanspruch umfasst in der Regel den gesetzlichen Mindesturlaub sowie eventuelle zusätzliche vertragliche oder tarifliche Urlaubstage.
  • Übertragener Resturlaub wird angegeben, wenn der Mitarbeiter Urlaubstage aus dem Vorjahr in das laufende Jahr übertragen hat.
  • Urlaubsabgeltung wird ausgefüllt, wenn Urlaubstage am Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten wurden (finanzielle Auszahlung).
  • Bemerkungen können genutzt werden, um spezifische Besonderheiten oder abweichende Regelungen zu dokumentieren.

Diese Vorlage dient als allgemeines Beispiel und kann je nach betrieblichen Erfordernissen oder rechtlichen Vorgaben angepasst werden.

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