Mindesturlaub im Minijob: Gibt’s den?

Ein Minijobber genießt seinen Mindesturlaub in einer Hängematte bei Sonnenuntergang

In Deutschland gibt es mehr als 7 Millionen Menschen, die als Minijobber arbeiten. Diese Beschäftigungsform ist besonders beliebt bei Arbeitgebern, da sie flexibel und kostengünstig ist. Für die Arbeitnehmer bedeutet ein Minijob oft eine zusätzliche Einkommensquelle, aber auch eine besondere Situation in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer. In diesem Artikel wollen wir uns mit einem wichtigen Aspekt auseinandersetzen: dem Mindesturlaub von Minijobbern in Deutschland.

Grundsätzliches zum Mindesturlaub

Zunächst einmal muss betont werden, dass das deutsche Arbeitsrecht in Bezug auf den Mindesturlaub sehr klar ist.

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Dieser Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und beträgt mindestens 24 Werktage pro Jahr. Diese Zahl entspringt dem Umstand, dass auch der Samstag in Deutschland nach wie vor als Werktag zählt. Jeder Arbeitnehmende soll 4 Wochen Mindesturlaub bekommen. Daher die 24 Tage.
Das Gesetzt ist sehr missverständlich formuliert. Die „4 Wochen“ sind die verständlichere Ausgangsposition. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht der Mindesturlaub 20 Urlaubstage, also 20 bezahlten Arbeitstagen. Arbeitnehmer, die weniger als 5 Tage pro Woche arbeiten, haben entsprechend weniger Urlaubsanspruch. Mit 4 Arbeitstage pro Woche hättest du also 16 Urlaubstage. Und bei 3 Arbeitstagen?
Richtig, 12 Tage.

Mindesturlaub im Minijob

Aber wie sieht es bei Minijobbern aus? Zunächst ist wichtig: Auch sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub, und zwar in Höhe des anteiligen gesetzlichen Mindesturlaubs. Das Gesetz macht hier – entgegen der weitverbreiteten Meinung – keinen Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitkräften. An dieser Stelle also der vielleicht wichtigste Aspekt für Arbeitgeber:
Der gesetzliche Mindesturlaub gilt auch für den Minijob, uneingeschränkt, und kann nicht durch tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen reduziert werden.

Selbst ein Minijobber der nur einen Tag in der Woche arbeitet, hat Anspruch auf bezahlten Urlaub!

Arbeitet eine Minijobberin das gesamte Jahr immer am Montag, hat sie Anspruch auf 4 voll bezahlte Urlaubstage im Jahr. Diese Info ist nicht nur für die Arbeitnehmenden, sondern in gleichem Maß für Arbeitgebende wichtig.

Das gibt es bei Urlaub und Minijob zusätzlich zu beachten

Der Urlaubsanspruch gilt auch für Minijobber immer pro rata temporis (anteilig zum Beschäftigungszeitraum). Das bedeutet, dass ein Minijobber, der beispielsweise erst im Juli anfängt zu arbeiten, nur Anspruch auf den anteiligen Urlaub für die verbleibenden Monate des Jahres hat. Die gilt nach § 5+6 BurlG.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abgeltung des Urlaubsanspruchs. Das BUrlG sieht vor, dass der Urlaubsanspruch in der Regel innerhalb des Kalenderjahres gewährt und genommen werden muss. Wenn der Arbeitnehmer jedoch seinen Urlaub nicht nehmen kann, weil er z.B. krank ist oder aus anderen Gründen nicht arbeiten kann, kann er den Urlaub auch auf das nächste Kalenderjahr übertragen, muss aber bis zum 31.03. genommen werden. Das gilt auch für Minijobber.

Zudem ist wichtig, dass der Urlaub in der Regel nicht abgegolten werden kann, d.h. der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht einfach auszahlen. Eine Ausnahme besteht, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht nehmen konnte. In diesem Fall hat er nach § 7 Abs. 4 BurlG Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung seines Urlaubsanspruchs.

Gerade im Zusammenhang mit Teilzeitkräften ist immer wieder die Rede von „halben Urlaubstagen„. Fakt ist: es gibt keine halben Urlaubstage. Wer das BurlG rauf und runter liest, wird keine Spur davon finden. Vor allem bei Minijobs ist diese Info für Arbeitgeber wichtig. Wenn Anja das ganze Jahr jeden Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und dazu mittwochs von 13:00 bis 17:00 Uhr arbeitet, bekommt sie nicht nur 4 Urlaubstage im Jahr, sondern 8. Auch wenn Anja nur den halben Tag effektiv arbeitet, arbeitet sie trotzdem 2 Tage die Woche. Um also auf die 4 Wochen Mindesturlaub zu kommen, bekommt Anja 8 bezahlte Urlaubstage.
Unzählige Minijobber sind hier durch Unwissenheit des Arbeitgebers schon um einiges an bezahltem Urlaub „betrogen“ worden.
Dieses Thema bringt uns abschließend noch zu einem etwas komplexeren: unregelmäßige Arbeitszeiten.

Mindesturlaub bei unregelmäßigen Arbeitszeiten von Minijobbern

Im einfachen Fall ist der Mindesturlaub für Minijobber also einfach berechnet:

4 x Arbeitstage pro Woche = Mindesturlaub

Nicht selten arbeiten Minijobber aber unregelmäßig. Wie verhält es sich hier mit dem Mindesturlaub?
Sind die Arbeitstage im Vornherein festgelegt, ist die Sache noch relativ einfach. Milos arbeitet im 3-Wochen-Rythmus immer 3-2-1. Er arbeitet also in der ersten Woche 3 Tage, in der zweiten 2 und in der dritten 1 Tag. Der Urlaubsanspruch wird dann anteilig zum Urlaub von Vollzeitenkräften im Unternehmen berechnet:

(Jahresurlaub bei Vollzeit x Arbeitstage von Milos in drei Wochen) / Werktage im Betrieb in drei Wochen = Urlaubstage von Milos

Vollzeitkräfte haben im Jahr 20 Tage Urlaub. Sie arbeiten in drei Wochen 15 Tage. Milos arbeitet in 3 Wochen nur 6 Tage und bekommt nach dieser Rechnung also nur 8.

(20 x 6) / 15 = 8

Die Berechnung funktioniert auch mit 2 Wochen, 4 Wochen, 5 Wochen, etc.

Komplizierter ist die Sache allerdings bei Abrufarbeit, was bei Minijobbern verbreitet ist wie z.B. bei Springern in der Gastronomie. Dieses Thema ist rechtlich nicht 100% geklärt. Hierbei ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Urlaubsanspruch von Beginn an auf Basis einer „fiktiven“ festen Arbeitszeit zu definieren. Das ist für euch als Arbeitgeber nicht nur für den Urlaubsanspruch extrem wichtig!

Ruft euch immer wieder in’s Gedächtnis: Minijobber sind Teilzeitkräfte. Im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) steht in § 12 Abs. 1 eindeutig: „Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.“ Diese müssen vom Arbeitgeber dann auch Vergütet werden, auch wenn die aktive Arbeitszeit nur z.B. 8 Stunden betragen hat.

Du solltest mit Minijobbern auf Abruf also unbedingt feste Arbeitszeiten vereinbaren. Auch wenn diese schließlich nicht der Realität entsprechen, hast du trotzdem eine gute Grundlage um die Urlaubstage zu berechnen.
Fiktion und Realität lassen sich dabei am besten in Form von Stunden vereinbaren. Angenommen Maya kann oder will 10 Stunden die Woche als Springerin arbeiten. In diesem Fall könnte man also sagen, dass Maya offiziell immer Montags und Dienstag von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr arbeitet. Auch wenn sie in der Realität die 10 Stunden dann an anderen Tagen oder gelegentlich auch mal auf 3 Tage arbeitet, hätten Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer noch eine für beide Seiten vernünftige Grundlage für vereinbarte Urlaubstage.
In diesem Fall wären es dann?
Richtig, 8 bezahlte Urlaubstage im Jahr.

Fazit: Die wichtigsten Infos zum Mindesturlaub im Minijob

Abschließend noch einmal die wichtigsten Aspekte zusammengefasst:

  1. Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub
  2. Minijobber gelten als Teilzeitkräfte
  3. Das Gesetz macht beim Mindesturlaub keinen Unterschied zwischen Teil- und Vollzeitkräften
  4. In Deutschland gilt ein Mindesturlaub von 24 Werktagen bzw. 4 Wochen
  5. Die Anzahl der bezahlten Urlaubstage richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche: Arbeitstage pro Woche x 4
  6. Auch im Minijob gilt pro rata temporis: Urlaub Anteilig zum Beschäftigungszeitraum im Jahr
  7. Der Urlaub darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ausbezahlt werden
  8. Es gibt keine halben Urlaubstage
  9. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird die Anzahl der Urlaubstage im Verhältnis zu den Urlaubstagen der Vollzeitkräfte berechnet
  10. Bei einem Abrufarbeitsverhältnis sollten unbedingt „fiktive“ feste Arbeitstage definiert werden um den Urlaubsanspruch berechnen zu können.

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